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   BGH, 01.07.1952 - 1 StR 191/52   

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BGH, 01.07.1952 - 1 StR 191/52 (https://dejure.org/1952,961)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1952 - 1 StR 191/52 (https://dejure.org/1952,961)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1952 - 1 StR 191/52 (https://dejure.org/1952,961)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 05.09.1939 - 1 D 714/39

    1. Der Satz, daß nach dem § 42 e StGB. die öffentliche Sicherheit die

    Auszug aus BGH, 01.07.1952 - 1 StR 191/52
    Die zwangsweise Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt stellt eine so schwere Beschränkung der persönlichen Freiheit dar, dass sie nur gerechtfertigt ist, wenn von dem zurechnungsfähigen oder vermindert zurechnungsfähigen Täter ein solches Maß von Gefahr ausgeht, dass dadurch der Bestand der Rechtsordnung unmittelbar bedroht und eine wirksame Abhilfe zu ihrer Aufrechterhaltung geboten und auf andere Weise als durch die Unterbringung nicht zu erreichen ist (RGSt 69, 150; 73, 303; BGH NJW 1951, 450, 572, 724, 969).

    Die von dem Zurechnungsunfähigen zu besorgende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit braucht nicht in der Gefahr der Wiederholung gleichartiger Handlungen zu liegen; die Handlungen müssen vielmehr nur auf dieselbe Quelle zurückzuführen sein, wie die Handlungen, die das Sicherungsverfahren veranlasst haben (RGSt 69, 242; 73, 303).

    Ordnet das Landgericht wiederum die Unterbringung des Beschuldigten in einer Heil- oder Pflegeanstalt an, ohne zu dem Fall a des Eröffnungsbeschlusses vom 16. November 1951 mit Strafe bedrohte Handlungen feststellen zu können, wird es wegen der Kostenentscheidung die Entscheidungen RGSt 73, 303, 306, RG HRR 1939 Nr. 1012 und BGH NJW 1951, 450 zu beachten haben.

  • BGH, 02.03.1951 - 1 StR 44/50
    Auszug aus BGH, 01.07.1952 - 1 StR 191/52
    Die zwangsweise Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt stellt eine so schwere Beschränkung der persönlichen Freiheit dar, dass sie nur gerechtfertigt ist, wenn von dem zurechnungsfähigen oder vermindert zurechnungsfähigen Täter ein solches Maß von Gefahr ausgeht, dass dadurch der Bestand der Rechtsordnung unmittelbar bedroht und eine wirksame Abhilfe zu ihrer Aufrechterhaltung geboten und auf andere Weise als durch die Unterbringung nicht zu erreichen ist (RGSt 69, 150; 73, 303; BGH NJW 1951, 450, 572, 724, 969).

    Ordnet das Landgericht wiederum die Unterbringung des Beschuldigten in einer Heil- oder Pflegeanstalt an, ohne zu dem Fall a des Eröffnungsbeschlusses vom 16. November 1951 mit Strafe bedrohte Handlungen feststellen zu können, wird es wegen der Kostenentscheidung die Entscheidungen RGSt 73, 303, 306, RG HRR 1939 Nr. 1012 und BGH NJW 1951, 450 zu beachten haben.

  • RG, 12.11.1900 - 3250/00

    Schließt der Umstand, daß die Unternehmer einer für den öffentlichen Verkehr

    Auszug aus BGH, 01.07.1952 - 1 StR 191/52
    Die gegenteilige Meinung der Revision findet in der Entscheidung RGSt 34, 1 keine Stütze.
  • RG, 30.10.1908 - II 846/08

    1. Unter welchen Umständen beschädigt ein Reisender, welcher einen Eisenbahnzug

    Auszug aus BGH, 01.07.1952 - 1 StR 191/52
    Rechtlich bedenkenfrei hat das Landgericht den äusseren Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB als erfüllt angesehen (RGSt 42, 40; 77, 32; RGHRR 1938, 1440).
  • RG, 17.06.1935 - 5 D 339/35

    Zur Frage des Zusammenhangs zwischen der mit Strafe bedrohten Handlung und der

    Auszug aus BGH, 01.07.1952 - 1 StR 191/52
    Die von dem Zurechnungsunfähigen zu besorgende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit braucht nicht in der Gefahr der Wiederholung gleichartiger Handlungen zu liegen; die Handlungen müssen vielmehr nur auf dieselbe Quelle zurückzuführen sein, wie die Handlungen, die das Sicherungsverfahren veranlasst haben (RGSt 69, 242; 73, 303).
  • RG, 14.03.1935 - 3 D 91/35

    Kann die Entmannung eines nach § 51 Abs. 2 StGB. vermindert zurechnungsfähigen

    Auszug aus BGH, 01.07.1952 - 1 StR 191/52
    Die zwangsweise Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt stellt eine so schwere Beschränkung der persönlichen Freiheit dar, dass sie nur gerechtfertigt ist, wenn von dem zurechnungsfähigen oder vermindert zurechnungsfähigen Täter ein solches Maß von Gefahr ausgeht, dass dadurch der Bestand der Rechtsordnung unmittelbar bedroht und eine wirksame Abhilfe zu ihrer Aufrechterhaltung geboten und auf andere Weise als durch die Unterbringung nicht zu erreichen ist (RGSt 69, 150; 73, 303; BGH NJW 1951, 450, 572, 724, 969).
  • RG, 04.05.1943 - 1 D 102/43

    Ein Betrug ist rechtlich vollendet, wenn der Täter durch Täuschung erreicht, daß

    Auszug aus BGH, 01.07.1952 - 1 StR 191/52
    Rechtlich bedenkenfrei hat das Landgericht den äusseren Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB als erfüllt angesehen (RGSt 42, 40; 77, 32; RGHRR 1938, 1440).
  • OLG Hamburg, 04.12.2013 - 2 REV 72/13

    Gemeinschädliche Sachbeschädigung durch das Besprühen von Fahrzeugen des

    Dies gilt nach zutreffender einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur insbesondere für die verschiedenen Fahrzeugtypen des öffentlichen Personen- sowie Personennahverkehrs (vgl. RGSt 34, 1, 2 für Straßenbahnwagen; BGH, Urteil vom 1. Juli 1995, Az.: 1 StR 191/52, bei Dallinger in MDR 1952, 532 für Eisenbahnwagen; BayObLG, a.a.O., für Eisenbahnwagen; KG in NStZ 2007, 223 für S- und U-Bahnwagen) und mithin auch für die von dem Angeklagten vorliegend beschmierten Wagen der Hamburger S-Bahn.
  • BGH, 22.12.1982 - 1 StR 707/82

    Definition von Gegenständen, die dem öffentlichen Nutzen dienen - Rechtsfolgen

    Die Nutzung nicht weniger nach der Rechtsprechung unter § 304 StGB zu ziehender Gegenstände ist an die Tätigkeit des zuständigen Bedienungspersonals geknüpft, so etwa die Benutzung einer Straßenbahn oder Eisenbahn (RGSt 34, 1; BGH, Urt. vom 1. Juli 1952 - 1 StR 191/52 - bei Dallinger MDR 1952, 532).
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